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   BVerwG, 08.07.1965 - VIII C 121.64   

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https://dejure.org/1965,786
BVerwG, 08.07.1965 - VIII C 121.64 (https://dejure.org/1965,786)
BVerwG, Entscheidung vom 08.07.1965 - VIII C 121.64 (https://dejure.org/1965,786)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Juli 1965 - VIII C 121.64 (https://dejure.org/1965,786)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BWGöD §§ 2, 5

Papierfundstellen

  • BVerwGE 21, 325
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 30.11.1964 - VIII C 287.63

    Versorgungsanwartschaft für eine jüdische Lernschwester - Schwesternvereine als

    Auszug aus BVerwG, 08.07.1965 - VIII C 121.64
    Der Begriff des "Angestellten" im Sinne von § 2 BWGöD richtet sich gemäß der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts (vgl. BVerwGE 20, 52 [59] mit weiteren Hinweisen).
  • BVerwG, 27.02.1967 - VIII C 81.66

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Die Abgrenzung des Begriffs Angestellter des öffentlichen Dienstes richtet sich nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nach den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsrechts (BVerwGE 21, 325 [328]; Urteil vom 12. April 1961 - BVerwG VIII C 186.59 -, DVBl. 1961 S. 787 = NJW/RzW 1961 S. 521 = RiA 1962 S. 239; vgl. ferner die zu § 31 d BWGöD ergangene Entscheidung BVerwGE 20, 52 [59] mit weiteren Hinweisen); in der Vergangenheit liegende Rechtsgestaltungen sind nach Maßgabe der damaligen Rechtslage bei Anwendung dieser allgemeinen arbeitsrechtlichen Grundsätze so anzusehen, als sei jetzt über sie arbeitsrechtlich zu entscheiden.

    Der Begriff des "faktischen Arbeitsverhältnisses" soll nach arbeitsrechtlichen Grundsätzen dann helfend eingreifen, wenn ein Arbeitnehmer in den Betrieb des Arbeitgebers eingegliedert wurde, ohne daß der für die Begründung eines dienstvertraglichen Rechtsverhältnisses erforderliche Vertrag wirksam zustande gekommen war (vgl. BVerwGE 21, 325 [328]).

    Die Ablehnung einer Beamtenernennung oder der Anstellung in einem Arbeitsverhältnis des öffentlichen Dienstes ist selbst dann kein zur Wiedergutmachung berechtigender Tatbestand, wenn dafür Verfolgungsgründe ursächlich waren; das gilt auch dann, wenn aus diesen Gründen eine vorher erteilte Zusage verletzt worden ist (vgl. BVerwGE 21, 325 [328 f.]).

  • BVerwG, 21.12.1965 - VIII B 111.64

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Wiedergutmachung

    Hatte jemand nicht die Rechtsstellung eines Angehörigen des öffentlichen Dienstes erreicht, so kann der Wiedergutmachungsanspruch nicht damit begründet werden, die Anstellung sei aus Verfolgungsgründen unterblieben(Urteil vom 8. Juli 1965 - BVerwG VIII C 121.64 -).
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